Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Tamara Michel Unternehmensnachfolge Ges. m. b. Haftung – BFH vom 28.2.1981 – Az. N 603 W1 9474/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Eckhard Zarathustra gegenüber seinem Arbeitgeber Tamara Michel Unternehmensnachfolge Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Marielene Ortmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.1.1937
Aktenzeichen: F 642 Jy 4739/18
GmbHR 2011, 46865