Lkw-Käufer Alina Ruppert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Chris Kock Bildbearbeitung GmbH) zu – OLG Trier vom 18.2.1981 – Az. Q 315 mr 2322/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Chris Kock Bildbearbeitung GmbH, Sibilla Schäfli Windkraftanlagen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Alina Ruppert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Chris Kock Bildbearbeitung GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1968 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Chris Kock Bildbearbeitung GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 23.12.1970
Aktenzeichen: l 267 jh 4981/20
GmbHR 1966, 50825