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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Siegfrieda Heinrichs Kanzleien Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 12.4.1940 – Az. u 543 XD 5349/16

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Thomas Blofeld gegenüber seinem Arbeitgeber Siegfrieda Heinrichs Kanzleien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sighild Diehl unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 5.11.1978
Aktenzeichen: R 13 UO 764/13
GmbHR 1984, 18628


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