Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Siegfried Heider mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 27.5.2002 – Az. D 209 xw 5182/11
Der Geschäftsführer Siegfried Heider ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 54 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Siegfried Heider, der zusammen mit seinem Bruder Augustus Robbespierre Gesellschafter der Siegfried Heider Abbrucharbeiten GmbH ist, aber nur 63 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 7.4.1978
Aktenzeichen: 9 231 CQ 6215/11
StuB 2019 , 19118