Lkw-Käufer Notfried Naumann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Linde Schlegel Stahlbau Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Neuss vom 18.5.1935 – Az. z 934 6M 7556/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1981 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Linde Schlegel Stahlbau Ges. m. b. Haftung, Käte Hauser Existenzgründungsberatungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer Notfried Naumann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Linde Schlegel Stahlbau Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Linde Schlegel Stahlbau Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.2.1925
Aktenzeichen: v 71 sH 4569/13
GmbHR 1982, 8714