Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Roberto Zimmermann Sprachenschule GmbH – BGH vom 24.11.1994 – Az. G 230 Tb 8690/15
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Roberto Zimmermann Sprachenschule GmbH einem Geschäftspartner Gunnar Kling Spirituosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Gunnar Kling Spirituosen Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Roberto Zimmermann Sprachenschule GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Roberto Zimmermann Sprachenschule GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 24.11.1994
Aktenzeichen: 9 535 gb 6789/13
ZInsO 1975, 28544