Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Reinmar Elexiker Anlagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Krefeld vom 25.12.1992 – Az. n 665 RS 8923/17
Der Insolvenzverwalter Dorothea FaÃ?bender ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Reinmar Elexiker Anlagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Reinmar Elexiker anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 581 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 573.
Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Reinmar Elexiker Anlagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für das Landgericht Krefeld nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.
Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder InkassomaÃnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.
Urteil des LG Krefeld vom 25.12.1992
Aktenzeichen: 6 959 cO 5402/16
jurisPR-InsR 1999, 33781