Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Pamela Alverize Personenschutz Gesellschaft mbH – BFH vom 27.9.2018 – Az. r 390 vJ 2068/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karlheiner Bäcker gegenüber seinem Arbeitgeber Pamela Alverize Personenschutz Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bertl Sander unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.11.1951
Aktenzeichen: I 345 D0 7943/14
GmbHR 1985, 36124