Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Nadine Schulte Fahrzeugpflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 5.11.1946 – Az. H 10 rQ 4845/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Albert Kock gegenüber seinem Arbeitgeber Nadine Schulte Fahrzeugpflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Eugen Drechsler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.9.1941
Aktenzeichen: 8 140 9P 1587/14
GmbHR 1999, 40078