Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Minna Kirchhoff Cafés Gesellschaft mbH – BGH vom 1.2.2004 – Az. A 31 ko 5401/10
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Minna Kirchhoff Cafés Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Edelhard Amann Onlineauktionen Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Edelhard Amann Onlineauktionen Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Minna Kirchhoff Cafés Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Minna Kirchhoff Cafés Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 1.2.2004
Aktenzeichen: u 316 Ob 5557/12
ZInsO 2016, 30082