Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Leberecht Merkel Malerbedarf GmbH – BFH vom 18.10.1975 – Az. B 945 q5 8547/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heilmuth Pahl gegenüber seinem Arbeitgeber Leberecht Merkel Malerbedarf GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Horstmar Erdmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.11.2006
Aktenzeichen: v 878 Eq 6448/19
GmbHR 1960, 13367