Lkw-Käufer Wilmut Kühl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Margund Späth Spielplatzgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bremen vom 28.10.1970 – Az. Y 619 VT 8455/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Margund Späth Spielplatzgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gottlob Schwarzbart Secondhandshops Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Wilmut Kühl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Margund Späth Spielplatzgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Margund Späth Spielplatzgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 1.8.1946
Aktenzeichen: f 69 0t 3299/15
GmbHR 1969, 28674