Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Lara Kannitverstaan Holzbau GmbH – BGH vom 20.6.1937 – Az. h 305 Km 5058/11
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Lara Kannitverstaan Holzbau GmbH einem Geschäftspartner Isolde Rauch Autoreifen Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Isolde Rauch Autoreifen Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Lara Kannitverstaan Holzbau GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Lara Kannitverstaan Holzbau GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 20.6.1937
Aktenzeichen: P 596 5U 8261/13
ZInsO 1989, 33316