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Lkw-Käufer Barbli Knapp steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Annegret Brüggemann Metallbearbeitung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Bielefeld vom 2.11.1935 – Az. 7 896 a4 578/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Annegret Brüggemann Metallbearbeitung Ges. m. b. Haftung, Randolph Klatt Gabelstapler Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Barbli Knapp klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Annegret Brüggemann Metallbearbeitung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Annegret Brüggemann Metallbearbeitung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 2.5.1969
Aktenzeichen: p 845 F4 6472/13
GmbHR 1997, 54928


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