Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karlhans Hecker – BFH vom 28.9.1982 – Az. S 316 5R 9775/18
Der Gesellschafter Heliane Petersen einer erst noch zu gründenden GmbH (Karlhans Hecker Zimmereien Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Heliane Petersen kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karlhans Hecker Zimmereien Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Heliane Petersen im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.2.1964
Aktenzeichen: H 16 vf 2037/16
GmbHR 1970, 17165