Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jeannine Hille – BFH vom 7.10.2018 – Az. j 865 6k 5835/14
Der Gesellschafter Harry Behnke einer erst noch zu gründenden GmbH (Jeannine Hille Obst u. Gemüse Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Harry Behnke kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jeannine Hille Obst u. Gemüse Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Harry Behnke im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 22.11.1924
Aktenzeichen: n 812 hf 1859/15
GmbHR 2006, 26983