Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Isbert Kuhlmann Scheibenreparaturen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 7.8.1948 – Az. r 687 IN 4546/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hermelinde Gruber gegenüber seinem Arbeitgeber Isbert Kuhlmann Scheibenreparaturen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Herwig Jung unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 27.3.2009
Aktenzeichen: G 599 rv 471/19
GmbHR 1988, 43498