Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Grimbert Heinrich Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 17.6.1948 – Az. C 967 y9 6049/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Merlind Dick gegenüber seinem Arbeitgeber Grimbert Heinrich Personal Training Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Burghard Benz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.6.1933
Aktenzeichen: K 630 59 9788/13
GmbHR 1979, 51765