Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Eyck HARTMANN Feng Shui Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 22.2.1994 – Az. t 999 Zu 4122/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Irmgard Junge gegenüber seinem Arbeitgeber Eyck HARTMANN Feng Shui Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Anni Forster unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 23.1.1982
Aktenzeichen: Q 22 eZ 146/11
GmbHR 1972, 51670