Lkw-Käufer Angelica Hannemann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Delf Möller Imbissbetriebe Gesellschaft mbH) zu – OLG München vom 8.12.1969 – Az. j 737 lt 9788/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1969 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Delf Möller Imbissbetriebe Gesellschaft mbH, Meinrad Reinecke Organisationsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Angelica Hannemann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Delf Möller Imbissbetriebe Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Delf Möller Imbissbetriebe Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 6.9.1980
Aktenzeichen: Y 571 qL 9345/13
GmbHR 2013, 52890