Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Erk Schwyzer GroÃÂhandel GmbH – BGH vom 23.10.2015 – Az. h 636 2l 2628/15
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Erk Schwyzer GroÃÂhandel GmbH einem Geschäftspartner Damian Körner Hygieneartikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Damian Körner Hygieneartikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Erk Schwyzer GroÃÂhandel GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Erk Schwyzer GroÃÂhandel GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 23.10.2015
Aktenzeichen: W 816 V4 4769/10
ZInsO 1986, 31196