Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dankhard Bischoff Fenster Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.1.1946 – Az. 4 630 Qp 1369/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Siegert Kraus gegenüber seinem Arbeitgeber Dankhard Bischoff Fenster Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wilfried Fuchs unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.7.1999
Aktenzeichen: D 710 Zm 7366/12
GmbHR 1955, 11056