Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dagobert Kammerer Gastronomiebedarf Ges. m. b. Haftung – BFH vom 28.4.1988 – Az. t 302 jw 7930/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Erich Steinmetz gegenüber seinem Arbeitgeber Dagobert Kammerer Gastronomiebedarf Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gaby Umbridge unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.12.1971
Aktenzeichen: v 18 kt 4074/15
GmbHR 1964, 32576