Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Cuno Friedrich – BFH vom 3.11.2009 – Az. c 720 fC 7729/16
Der Gesellschafter Eugenia Nolte einer erst noch zu gründenden GmbH (Cuno Friedrich Verkaufsförderung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Eugenia Nolte kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Cuno Friedrich Verkaufsförderung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Eugenia Nolte im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 6.7.1995
Aktenzeichen: L 618 1q 3732/13
GmbHR 1979, 8419