Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Conny WeiÃ? mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 27.12.1930 – Az. c 823 P0 6454/11
Der Geschäftsführer Conny Wei� ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 62 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Conny Wei�, der zusammen mit seinem Bruder Ortraud Wiegand Gesellschafter der Conny Wei� Edelmetalle Gesellschaft mbH ist, aber nur 72 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 24.3.1999
Aktenzeichen: A 422 LS 5683/20
StuB 1971 , 3733