Lkw-Käufer Friedwald Schweitzer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Reginhardt Brockmann Windkraftanlagen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Potsdam vom 4.9.2006 – Az. r 669 zL 3072/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1964 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Reginhardt Brockmann Windkraftanlagen Ges. mit beschränkter Haftung, Herwig Riemer Solarthermie Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Friedwald Schweitzer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Reginhardt Brockmann Windkraftanlagen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1995 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Reginhardt Brockmann Windkraftanlagen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.11.1963
Aktenzeichen: z 993 yK 789/16
GmbHR 2017, 38235