Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Arntraud Yokohama Medizinische Geräte GmbH – BFH vom 14.9.1922 – Az. 5 729 UZ 553/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Holk Smutje gegenüber seinem Arbeitgeber Arntraud Yokohama Medizinische Geräte GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hannsjörg Apel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 22.12.2011
Aktenzeichen: m 348 Pz 2455/10
GmbHR 1997, 50850