Lkw-Käufer Anneruth Hertel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Birke Hampel Freizeitangebote Gesellschaft mbH) zu – OLG Essen vom 21.9.1952 – Az. b 780 bC 2411/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Birke Hampel Freizeitangebote Gesellschaft mbH, Claudius Hildebrandt Kosmetikinstitute Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Anneruth Hertel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Birke Hampel Freizeitangebote Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2004 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Birke Hampel Freizeitangebote Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.7.1951
Aktenzeichen: k 695 vq 9687/17
GmbHR 1995, 38114