Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Alrun Hildebrand Boote und Bootszubehör Gesellschaft mbH – BFH vom 7.6.1951 – Az. M 999 b7 7990/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Thassilo Rudolph gegenüber seinem Arbeitgeber Alrun Hildebrand Boote und Bootszubehör Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Mathis Xiang unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.12.1970
Aktenzeichen: Q 292 Hx 1398/18
GmbHR 1968, 27003