Arbeitsvertrag – Standard –
Zwischen
Larissa Betz Malerbedarf Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Duisburg
Vertreten durch die Geschäftsführung Larissa Betz
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Ursel Oberhans aus Neuss
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Da