Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und ÃÂsterreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Die Gesundheits- und Krankenpflege als Beruf umfasst die Versorgung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen. Insbesondere kranke, behinderte und sterbende Menschen werden in der Pflege versorgt und betreut, aber auch die Verhütung von Krankheiten und Gesunderhaltung gehören zu den Aufgaben der Pflege.
Krankenpflege hat zum Ziel als mitmenschliches Handeln sowohl eine möglichst selbstbestimmte Lebensgestaltung des Kranken wiederherzustellen als auch innerhalb einer Gesellschaft die Gesundheit aller Mitglieder zu erhalten.[1]
Während früher vor allem von Krankenpflege die Rede war, wird heute auch der Begriff Gesundheits- und Krankenpflege verwendet. Dieser neuen Wertepriorität entspricht die Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, sowie Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer in Deutschland und ÃÂsterreich.
Inhaltsverzeichnis
1 Definition des internationalen Pflegeverbandes
2 Geschichte der Krankenpflege
2.1 Entwicklung bis zum Mittelalter
2.2 18. und 19. Jahrhundert
2.3 20. Jahrhundert
2.4 Museen zur Geschichte der Krankenpflege
2.5 Pflegeforschung
3 Aus-, Fort- und Weiterbildung
3.1 Deutschland
3.2 ÃÂsterreich
3.3 Akademischer Weg in der Pflege
3.4 Ausbildung International und Nostrifikation
3.5 Weiterbildung in ÃÂsterreich und Deutschland
4 Spezifische Belastungen
5 Politischer Einfluss
5.1 Pflege und die Politik in ÃÂsterreich
6 Ethik in der Krankenpflege
7 Arbeitskämpfe in der Pflege
8 Vertrauen in die Pflegenden und Berufsprestige
9 Pflegefehler
9.1 Situation in Deutschland
9.2 Fehlinterpretationen durch Angehörige
10 Siehe auch
11 Literatur
12 Weblinks
13 Einzelnachweise
Definition des internationalen Pflegeverbandes
Der International Council of Nurses (ICN) definiert Pflege wie folgt (hier in deutscher ÃÂbersetzung):[2][3]
âÂÂPflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schlieÃÂt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.âÂÂ
Diese Definition ist keine international gültige Richtlinie, sondern nur eine allgemeine Vorgabe. Die einzelnen Länder und deren Gesetzgeber sind für die genaue Berufsbeschreibung und das Tätigkeitsfeld zuständig.
Geschichte der Krankenpflege
â Hauptartikel: Geschichte der Krankenpflege
Die Pflegegeschichte ist untrennbar mit Entwicklungen in anderen Fachbereichen wie der Medizin, der Sozialwissenschaft und der Theologie verbunden und ist über weite Strecken ihrer Entwicklung Teil deren Geschichte, insbesondere der Geschichte der Medizin.
Entwicklung bis zum Mittelalter
Die Rolle, die Funktion, das Selbstverständnis und das Bild der Pflege haben sich im Wandel der Zeit stark verändert. Die zunächst als ÃÂberlebensstrategie zur Existenzsicherung innerhalb des Familien- oder Stammesverbandes geleistete zwischenmenschliche Hilfe[4] wandelte sich in eine strukturierte und teilweise organisierte gesellschaftliche Aufgabe ärztlicher Assistenz in den archaischen Hochkulturen und der Antike, während die grundständige Pflege überwiegend von der Familie erbracht wurde.
Mit dem frühen Christentum setzt eine Neuorientierung ein, der die Pflege bis in die Neuzeit prägt: Das Ideal der tätigen Nächstenliebe, der Karitas. Diese Grundlage pflegerischen Handelns entwickelt sich im antiken Rom und verbreitet sich mit dem Christentum über ganz Europa. Im Mittelalter bildet die Karitas die Grundlage für zahlreiche Ordensgründungen, unter anderen auch die Beginen und die Orden der Barmherzigen Brüder, die sich der Kranken- und Armenpflege verschreiben.
18. und 19. Jahrhundert
Mit Beginn des 18. Jahrhunderts werden Forderungen nach einer Professionalisierung der Krankenpflege laut, erste von ÃÂrzten initiierte Krankenpflegeschulen entstehen. Im 19. Jahrhundert bemüht sich Theodor Fliedner mit der Einrichtung der Diakonissenanstalt Kaiserswerth um eine Verbesserung der Ausbildung religiös motivierter Pflegekräfte. Florence Nightingale veröffentlicht die erste pflegetheoretische Schrift Notes on Nursing und reformiert mit dem Nightingaleschen System die konfessionell unabhängige Pflegeausbildung.
20. Jahrhundert
Eine japanische Krankenschwester im Manzanar War Relocation Center, Kalifornien, USA (1943)
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstehen eine Reihe von Pflegeverbänden und Berufsorganisationen, darunter das International Council of Nurses und der Agnes-Karll-Verband. Erste pflegewissenschaftliche Studiengänge werden 1910 in den Vereinigten Staaten eingeführt, die Pflegeforschung beginnt sich kurz darauf zu etablieren. Die beiden Weltkriege unterbrechen die Entwicklung der Pflege in Deutschland und ÃÂsterreich, die Krankenpflege im Nationalsozialismus stellt dabei eines der dunkelsten Kapitel der Pflegegeschichte dar.
Nach 1950 findet in den angloamerikanischen Ländern eine rasante pflegetheoretische Weiterentwicklung statt, die wegweisenden konzeptionellen Pflegemodelle entstehen und die Pflege emanzipiert sich als eigenständiger akademischer Beruf. Zur gleichen Zeit finden in Deutschland und ÃÂsterreich Bemühungen statt, die Pflegeausbildung dem internationalen Stand anzugleichen, die dreijährige Berufsausbildung wird eingeführt und es entwickeln sich eine Reihe von Fachweiterbildungen.
âÂÂSeitdem in den 1990er Jahren in Deutschland Pflegestudiengänge eingeführt wurden, professionalisiert sich die Pflege; man bemüht sich darum, ein gemeinsames Pflegeverständnis und ein gemeinsames Profil professioneller Pflege zu entwickeln und zu etablieren. Dass eigenständige Wissensbestände durch Pflegeforschung und Expertenstandards entwickelt werden, ist ein Zeichen der Emanzipation, aber auch der eigenständigen Profilierung der Pflege.âÂÂ[5]
Museen zur Geschichte der Krankenpflege
Im Düsseldorfer Stadtteil Kaiserswerth mit seiner traditionsreichen Diakonissenanstalt gibt es in 15 Räumen des ehemaligen Schwesternkrankenhauses Tabea ein Pflegemuseum mit einer umfangreichen Sammlung zur Geschichte der Diakonie und der Krankenpflege.[6] Auch die Krankenhausmuseen in Bielefeld, Bremen, München und Nürnberg beachten dieses Thema.
Pflegeforschung
Nachdem die Pflege im 19. und 20. Jahrhundert zunehmend professionalisiert und akademisch verankert worden war, entstand insbesondere gegen Ende des 20. Jahrhunderts das Bedürfnis, die Entwicklung des Berufsbildes und die Veränderung der Rolle von Pflegekräften in der Gesellschaft zu verstehen. Pflegeforschung wird überwiegend von Laien, interessierten Pflegekräften und Wissenschaftlern betrieben, die nicht über eine geschichtswissenschaftliche Ausbildung verfügen. Weltweit führend ist die angloamerikanische Pflegeforschung, die mit anderen Fachbereichen zusammenarbeitet. In Europa haben vergleichbare Forschungsprojekte begonnen. Medizingeschichte und Pflegegeschichte sind heute Teil der Ausbildung von Pflegefachkräften aller Bereiche und werden im Rahmen der Berufskunde unterrichtet.[7]
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die berufliche Krankenpflege wird in Deutschland nach folgenden Qualifikationsebenen unterschieden:
Kurzzeitausbildung als Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer
zweijährige Ausbildung als Krankenpflegehelfer(in)
in der Regel dreijährige berufsschulische Ausbildung als Gesundheitsfachberuf in der Gesundheits- und Krankenpflege oder mit anderen Schwerpunkten in der Altenpflege bzw. der Kinderkrankenpflege.
Universitäres Studium der Pflegewissenschaften oder des Advanced Practice Nursing
Deutschland
â Hauptartikel: Gesundheits- und Krankenpfleger
Die Ausbildung in der Krankenpflege unterteilt sich zum einen in theoretischen und praktischen Unterricht und zum anderen in die praktische Ausbildung. In Deutschland findet der Unterricht in der Regel an Krankenpflegeschulen oder Berufsfachschulen statt, während die praktische Ausbildung in Teilen in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten absolviert wird. Dort hat nach der jeweiligen Ausbildungsordnung eine Praxisanleitung stattzufinden. Diese Ausbildungsstruktur ist der in der dualen Ausbildung von Handwerkern recht ähnlich, stellt jedoch einen eigenen Zweig innerhalb der Berufsbildung dar.
Die berufliche Grundausbildung ist in ihrer Funktion der Lehre oder dem Studium in anderen Berufen vergleichbar, Fort- und Weiterbildung bauen darauf auf. Umgangssprachlich werden diese Begriffe häufig als gleichbedeutend verwendet.
Der Männeranteil beträgt 14 %.[8]
ÃÂsterreich
â Hauptartikel: Krankenpflegediplom
In ÃÂsterreich ist bis zum Jahr 2016 im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern die Reifeprüfung (Matura(A)/Abitur(D)) nicht Voraussetzung für eine Ausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegeberuf. Die Ausbildung ist seit dem Jahr 1997 einheitlich geregelt. Sie dauert für den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege drei Jahre und für Pflegehilfen ein Jahr.
Ab der Gesetzesnovelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) des Jahres 2016 ist der Gesundheits- und Krankenpflegeberuf neu geregelt. Es entstehen drei Berufsgruppen: aus der ehemaligen Gesundheits- und Krankenschwester wird der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (auch Dipl. Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) oder Bachelor of Science Nurse (BScN)genannt), die Pflegefachassistenz (PFA) und die Pflegeassistenz (PA). Die Ausbildung zur BScN erfolgt in Fachhochschulen bzw. zur DGKP noch bis zum Jahr 2024 in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (auslaufendes Modell). Die Ausbildung zur PFA erfolgt in Krankenpflegeschulen bzw. wird auch als integriertes Modell in höheren Schulen geplant. Die Ausbildung zur PA erfolgt in Schulen für Sozialbetreuungsberufe bzw. diversen Institutionen der Gesundheits- und Krankenpflege.
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erhält im Zuge der Gesetzesnovelle des GuKG 2016 neue (Kern-)Kompetenzbereiche.
Dazu zählen die pflegerischen Kernkompetenzen (Gesundheitsförderung und Prävention)
die Kompetenz bei Notfällen
Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
Spezialisierungen
Zu beiden Ausbildungsvarianten gehört eine praktische und theoretische Ausbildung, die einander im Laufe der Ausbildung immer wieder abwechseln. Die Abwechslung der Theorie- und Praxisblöcke bringt den Vorteil, schneller theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen sowie praktische Erfahrungen in den Unterricht einbringen zu können.
Insbesondere für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege wird in der Ausbildung darauf geachtet, ein breites Wissen aus medizinischen Grund- und Fachkenntnissen und dem Pflegewissen miteinander zu verbinden. Auf vernetztes Denken wird in der Ausbildung und der Berufsausübung besonders Wert gelegt.
Nach abgeschlossener Ausbildung als diplomiertes Krankenpflegepersonal bzw. BScN sind Spezialisierungen wie z. B. Intensiv-, Anästhesie oder OP-Pflege, Pflege bei Nierenersatztherapie, Führungs- und Management sowie Lehraufgaben etc. für die gewählten Spezialbereiche in der Praxis erforderlich. Diese erfolgen anhand von akademischen Weiterbildungen in Fachhochschulen und Universitäten. In ÃÂsterreich sind Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege dazu verpflichtet, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten und sich mit den aktuellen Erkenntnissen vertraut zu machen. Um dies in der Praxis kontrollieren zu können, muss jeder Gesundheits- und Krankenpfleger einen Aus- und Fortbildungsnachweis führen und im Laufe von 5 Jahren mindestens 60 Ausbildungsstunden nachweisen. PFA und PA sind zu 40 Fortbildungsstunden innerhalb 5 Jahren verpflichtet. Kommt eine Gesundheits- und Krankenpflegerin dieser Pflicht nicht nach, so kann ihr vorübergehend die Führung der Berufsbezeichnung untersagt oder diese entzogen werden.
Seit dem Jahr 2017 gilt die Registrierungspflicht für alle Beschäftigten in Gesundheitsberufen, so auch für Gesundheits- und Krankenpfleger. Damit soll transparent werden, wie viel Menschen welche Qualifikationen in welchen Bereichen der Gesundheitsberufe besitzen.[9]
Akademischer Weg in der Pflege
â Hauptartikel: Pflegewissenschaft
In allen skandinavischen Ländern ist Pfleger ein akademischer Beruf â dies gleichermaÃÂen für die Alten- und die Krankenpflege.[10] In Schweden promovierte 1980 die erste Krankenschwester, und 1982 wurde die erste Krankenschwester zur Professorin berufen.[11] Auch in vielen anderen Staaten â nicht aber in Deutschland und ÃÂsterreich â sind eine zwölfjährige Schulzeit sowie eine akademische Ausbildung Voraussetzung für die Aufnahme des Pflegeberufs.[12]
Während die Pflege im angelsächsischen Raum seit etwa 1920 neben der beruflichen auch eine akademische Tradition aufweisen kann, konnte sich die Pflegewissenschaft in den deutschsprachigen Ländern erst in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts etablieren. Inzwischen wird auch dort eine Reihe von Studiengängen (z. B. in Pflegepädagogik, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft) zumeist an Fachhochschulen angeboten.
Siehe auch: Virginia Henderson, Liliane Juchli, Monika Krohwinkel, Nancy Roper, Cicely Saunders
In ÃÂsterreich berechtigt das Diplom zur Ablegung einer Berufsreifeprüfung[13] und damit zum Zugang zu einem Universitätsstudium.
Die Studiendauer beträgt acht Semester, und man schlieÃÂt mit dem akademischen Grad Magistra/Magister der Philosophie ab.
In den Bakkalaureats- und Masterstudiengängen Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz können nach sechs bzw. vier Semestern die akademischen Grade Bachelor of Science (BSc) bzw. Master of Science (MSc) erworben werden.
Ausbildung International und Nostrifikation
In der Europäischen Union haben viele Länder in den 90er Jahren umfassende Ausbildungsreformen verwirklicht, die über EU-Standards hinausgehen. Der Bolognaprozess hat diese Entwicklungen verstärkt. Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist der Sekundarstufe II-Abschluss. Ausnahmen sind: Deutschland, Luxemburg und ÃÂsterreich. Die Pflegeausbildungen finden an Fachhochschulen und Universitäten statt. Ausnahmen sind: Deutschland, Frankreich, Luxemburg und ÃÂsterreich. Die Mehrheit der Qualifikationsabschlüsse der akademischen Pflegeausbildungen in den EU-Ländern führen zum Bachelor und die in den jeweiligen Ländern erworbenen Abschlüsse werden weitgehend wechselseitig anerkannt. Eine Anerkennung europäischer Abschlüsse im amerikanischen Berufssystem (Nursing board certification) ist bislang nicht realisiert.
Weltweit findet die Pflegeausbildung an Hochschulen u. a. in folgenden Ländern statt: Norwegen, Island, Kanada, den USA, Mexiko, Brasilien, Australien, Neuseeland, den Philippinen, Südkorea und Japan.
Zur Berufsausbildung in verschiedenen Ländern siehe auch: Altenpfleger (D), Hebamme/Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger (D), Diplomierte/-r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (A), Krankenpflegehelfer (D), Krankenschwester/Krankenpfleger (historisch), Pflegefachfrau (CH).
Weiterbildung in ÃÂsterreich und Deutschland
Weiterbildung in der Pflege hat das Ziel einer Zusatz-Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln oder um aufzusteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei Jahre, endet im Gegensatz zu einer Fortbildung immer mit einer Prüfung (mündlich/schriftlich/praktisch) und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung bzw. erweiterten Berufsbezeichnung.
Nach den Grundausbildungen in Krankenpflege (GuK) oder Kinderkrankenpflege (KGuK) etc. existieren als weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten die sogenannten Fachweiterbildungen, z. B. âÂÂGeprüfte Fachkraft für Leitungsaufgaben in der PflegeâÂÂ. Inzwischen gibt es für nahezu jede spezialisierte Richtung im Krankenhaus Fachweiterbildungen. Aber auch im ambulanten Bereich schreitet die Differenzierung voran. Die bekanntesten sind die für die Bereiche Kinderkrankenpflege, Onkologie, Chirurgie, Schmerztherapie, Anästhesie, Intensivpflege, Nephrologie und Psychiatrie. Exemplarisch wird die Fachweiterbildung für Psychiatrie dargestellt:
Zugangsvoraussetzungen sind die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie der Nachweis über zwei Jahre Berufserfahrung in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Weiterbildung selbst dauert zwei Jahre und findet berufsbegleitend statt. In diesen zwei Jahren muss man vier Bereiche in der Psychiatrie (z. B. Aufnahmestation, Institutsambulanz, Gerontopsychiatrie und stationäre Suchtbehandlung) absolviert haben. Die Bereiche können mit der jeweiligen Weiterbildungsstätte ausgehandelt werden. Für jeden Bereich bekommt man eine spezielle Aufgabe (Praxisberichte) von Seiten der Weiterbildungsstätte zur Bearbeitung gestellt (examensrelevant). Die Weiterbildung schlieÃÂt mit mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfungen ab. AnschlieÃÂend darf man je nach landesrechtlicher Ordnung den Titel âÂÂFachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrieâ führen.
Neben diesen fachbereichsbezogenen Weiterbildungen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Wer auÃÂerhalb der praktischen Pflege im Krankenhaus mit seiner Ausbildung weiterarbeiten möchte, kann sich z. B. zur Hygienefachkraft oder zum Case Manager fortbilden.
Weiterqualifizierungsmöglichkeit sind auch die akademischen Studiengänge der Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und des Pflegemanagers/Pflegewirtes. Tätigkeiten in Pflegeforschungseinrichtungen, Pflegedienstleitungen oder Ausbildungseinrichtungen (z. B. Krankenpflegeschulen) setzen immer häufiger ein abgeschlossenes Studium voraus.
Spezifische Belastungen
Die hohen ethischen Anforderungen und die in manchen Bereichen von Mangel und Kosteneffizienz geprägte Berufswirklichkeit erzeugen für viele in diesem Beruf eine schwer auszuhaltende Spannung.[14] Dabei gehört zu den moralischen Stressfaktoren und Belastungen unter anderem der Umgang mit Sterbenden, onkologischen und geriatrischen Patienten.[15] Darüber hinaus werden die Arbeitsverdichtung, die begrenzte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die mangelhafte Anerkennung der geleisteten Arbeit von Pflegekräften als belastend empfunden. Insbesondere Pflegekräfte, welche auf Intensivstationen, im Bereich der inneren Medizin oder im Wechselschichtsystem mit Nachtschicht tätig sind, sind von psychisch belastenden Arbeitsbedingungen betroffen.[16]
Das Ideal des Helfers führt oft dazu, dass Pflegepersonal materielle und organisatorische Mängel durch erhöhtes Engagement auszugleichen versucht. Langfristig führt dies aber, zusammen mit einer oft hohen körperlichen Belastung z. B. der Wirbelsäule,[17] nicht selten zu einer Berufsunzufriedenheit und letztlich zur Flucht aus dem Beruf.[18] Es wird vermutet, dass nur in wenigen anderen Berufen die Verweildauer ausgebildeter Kräfte im Beruf so gering ist wie in Pflegeberufen, besonders in der Altenpflege. In ÃÂsterreich wurden weibliche Pflegekräfte in das Schwerarbeitergesetz einbezogen.[19]
Die Bezahlung in den Pflegeberufen wird im Verhältnis zur physischen und psychischen Beanspruchung oft als eher gering empfunden; durch verschiedene Zulagen wird zwar das Arbeitseinkommen aufgebessert, meist wirken sich solche Zulagen aber später beim Rentenanspruch nicht aus.
Seit Jahren gibt es eine öffentliche Diskussion, ob die tägliche Belastung der in den Pflegeberufen Tätigen dauerhaft das zumutbare Maàüberschreite und unter anderem zu Burnout führe.[20][21] Scheinbare oder wirkliche gravierende Pflegefehler sorgen gelegentlich als âÂÂPflegeskandalâ für Schlagzeilen, in den meisten Fällen aber nicht für eine systematische Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden. In der Tat kann übermäÃÂig hohe Beanspruchung des Pflegepersonals erfahrungsgemäàzu Pflegefehlern führen. Ebenso kann der Verzicht auf eine (noch oder ergänzend) mögliche natürliche Nahrungsaufnahme zugunsten einer automatischen maschinellen Nahrungszufuhr wegen mangelnder Pflegekapazität die Frage nach einer menschenwürdigen Behandlung der Patienten auslösen.
Politischer Einfluss
Obwohl der Pflegeberuf der zahlenmäÃÂig gröÃÂte Beruf in jedem Gesundheitssystem ist, hat er in keinem Land eine starke politische Stellung. Seine Einflussmöglichkeiten sind gering. Die Hauptgründe:
Politischen Entscheidungsträgern mangelt es oft an Kompetenz und Nähe zu den Pflegenden. Daher werden deren Interessen nicht nachdrücklich genug unterstützt.
Politiker (insbesondere Finanzpolitiker) sind oft bestrebt, ausufernde Kosten in einem (vor allem aufgrund des medizinischen Fortschritts und der demografischen Alterung) ohnehin expandierenden Gesundheitswesen zu vermeiden, und betrachten bessere Verhältnisse im Pflegebereich in erster Linie als Kostenfaktor.
Pflegende engagieren sich zu wenig berufspolitisch in Gewerkschaften (BRD: ver.di) und Berufsverbänden (z. B. DBVA, DBfK). Der geringe Organisationsgrad der Arbeitnehmer in der Pflegebranche schwächt die Möglichkeit, Arbeitskämpfe zu organisisieren.
Private Kleinbetriebe sind nicht an Tarifvereinbarungen gebunden, wenn sie keinem Arbeitgeberverband angehören.
Pflegekammern sind dort, wo es sie gibt, nicht als Pressure Groups konzipiert, sondern nur beratend tätig.
Pflegende erhalten durch die Medien im Vergleich zu ÃÂrzten deutlich weniger Aufmerksamkeit.
Pflege und die Politik in ÃÂsterreich
Seit dem Lainz-Skandal, der die Bevölkerung in ÃÂsterreich aufgrund der menschenverachtenden Elemente dieses Falles bewegt hat, wurde die Pflege immer wieder zum Wahlkampfthema, so etwa nach einem Vorfall im Wiener Otto-Wagner-Spital, bei dem behauptet wurde, dass Pflegepersonal die Patienten âÂÂbestrafeâÂÂ.[22]
Weitere hitzig diskutierte Themen der letzten Jahre waren das Pflegegeld, die 24h-Pflege (die in ÃÂsterreich aber nichts mit dem Berufsstand einer Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson zu tun hat), sowie immer wieder Fälle von Patienten und Langzeitklienten, die tot oder unterkühlt aufgefunden wurden.
Anzumerken ist, dass in ÃÂsterreich ein Patient nicht beliebig fixiert werden darf und dass es oft kein geschultes Sicherheitspersonal in Krankenhäusern gibt.
Ethik in der Krankenpflege
â Hauptartikel: Medizinethik
Grundsätzlich gelten für die Krankenpflege die Regeln der Medizinethik, insbesondere in medizinischen Einrichtungen. Daneben gibt es aber den Pflegebereich, wo die Pflegenden selbstständig handeln müssen und können.
Die ÃÂberzeugung, dass es die Aufgabe jedes Einzelnen ebenso wie die der Gesellschaft sei, kranken Menschen zu helfen, ist ein zentraler Teil der Berufsethik in der Krankenpflege. Allerdings verlangt Krankenpflege nicht nur Mitgefühl und Engagement. Neben der Stärke, tiefe Krisen von Patienten mitzutragen und womöglich als erniedrigend empfundene Situationen (sowohl für Patienten als auch für Pflegende) möglichst würdig zu gestalten, bedarf es umfangreichen Fachwissens, um den Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Allerdings wird durch den massiven Kostendruck im Gesundheitswesen auch das Arbeitsfeld Krankenpflege erheblich von Zeit-, Personal- und Geldmangel geprägt. Der Wettbewerbsdruck im Pflegesektor verschärfte sich mit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes am 1. April 1995 deutlich. Ein Markt, der bisher durch freigemeinnützige Pflegedienste dominiert war, wurde nun durch private ambulante Pflegedienste deutlich ergänzt. Fast zeitgleich wurden die finanziellen Förderungen der Bundesländer stark eingeschränkt, was zur weiteren Erhöhung des Kostendrucks führte.[23]
Vom Deutschen Pflegerat wurde im Jahr 2004 eine Rahmenberufsordnung veröffentlicht, in der die allgemeinen Grundsätze und Verhaltensregeln für professionell Pflegende in Deutschland festgeschrieben sind. Diese Rahmenberufsordnung löste die Berufsordnungen ab, die zuvor vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe sowie von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen herausgegeben wurden.
Arbeitskämpfe in der Pflege
Die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die in der Pflege arbeiten, können von Gewerkschaften und Arbeitgebern autonom in Tarifverträgen geregelt werden (z. B. Höhe der Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaub). Das gilt auch für kirchliche Arbeitgeber, die sich allerdings fast ausnahmslos weigern, mit den Gewerkschaften überhaupt über Tarifverträge zu verhandeln. Im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung stellt sich für die Gewerkschaft und ihre Mitglieder die Frage, ob es opportun ist, auch Pflegekräfte zu einem Streik zur Durchsetzung der tarifpolitischen Ziele aufzurufen bzw. sich an einem solchen Streik zu beteiligen.
Nach deutschem Recht sind Streiks grundsätzlich auch in der Pflege zulässig. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Leib und Leben der Patienten durch die Arbeitsniederlegung nicht in Gefahr gerät. Das bedeutet, dass in der Regel ein Notdienst bereitgehalten werden muss und dass für die Gesundheit der Patienten unerlässliche Pflegehandlungen nicht unterlassen werden dürfen. Soweit das Pflegepersonal in einem Betrieb arbeitet, der dem öffentlichen Dienst angehört und der damit in den Geltungsbereich der dort geltenden Tarifverträge fällt, können Kollegen in anderen Bereichen auÃÂerhalb der Pflege, wie z. B. Busfahrer, Müllwerker oder Bademeister des öffentlichen Dienstes für sie âÂÂmitstreikenâÂÂ. Die erkämpfte Lohnerhöhung gilt danach für alle Gewerkschaftsmitglieder.
In Finnland gingen Pflegekräfte im Tarifstreit um mehr Gehalt 2007 einen anderen Weg. Sie hatten kollektiv angekündigt, ihre Arbeitsverhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu kündigen, wenn ihre Forderungen bis dahin nicht erfüllt worden sind.[24] Da Pflegekräfte auch in Finnland rar sind, erhoffte sich die Gewerkschaft, mit der Drohung der Massenkündigung so viel Druck auf die meist kommunalen Pflege-Arbeitgeber ausüben zu können, dass diese Zugeständnisse machen. Ihre Forderungen und auch ihre Drohung mit Massenkündigungen als Arbeitskampfmittel waren laut Umfragen in der finnischen Bevölkerung sehr populär, weil das Pflegepersonal wirklich als unterbezahlt gilt. Im November antwortete die Regierung darauf mit einem Notstandsgesetz und schlieÃÂlich kam es zu einer Einigung.[25][26]
Vertrauen in die Pflegenden und Berufsprestige
Platz
Beruf
Vertrauen ist sehr/ziemlich hoch (%)
1.
Feuerwehrleute
97 %
2.
Pflegekräfte
96 %
3.
Apotheker
87 %
3.
ÃÂrzte
87 %
Platz
Beruf
1.
Arzt
2.
Krankenschwester
…
…
10.
Apotheker
Tabelle 1
Tabelle 2
Eine Umfrage[27] in der Schweiz zum Vertrauen in verschiedene Berufe im Jahr 2003 führt in der Bewertungskategorien âÂÂVertrauen sehr hochâ bzw. âÂÂVertrauen ziemlich hochâ zu dem Ergebnis in Tabelle 1. Die in der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2005[28] ist in Tabelle 2 dargestellt.
Die Umfrage von ReaderâÂÂs Digest wurde 2006 wiederholt. Die Vertrauensrangliste (Durchschnitt Europa): 1. Feuerwehrleute 95 % sehr hohes oder ziemlich hohes Vertrauen. 2. Piloten 92 %. 3. Apotheker 89 %. 4. Krankenschwestern 86 %. 5. ÃÂrzte 85 %.[29]
Pflegefehler
â Hauptartikel: Pflegefehler
Pflegefehler sind in der Pflege schwerwiegende Ereignisse, bei denen es meist zu einer Verschlechterung der medizinischen Gesamtsituation kommt. Pflegefehler haben in den letzten Jahren anteilmäÃÂig stetig abgenommen, Grund hierfür war die Professionalisierung.
Situation in Deutschland
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Willkürlich herausgegriffene Daten aus dem angb. Beleg in dem der Begriff „Pflegefehler“ überhaupt nicht vorkommt.
In rund 10 % der stationären Einrichtungen in Deutschland wurden bei Prüfungen der Dokumentationen schwerwiegende Pflegefehler mit möglicherweise gesundheitlichen Schäden bei den Heimbewohnern festgestellt (2003: 17 %). Bei 34 Prozent der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen gab es Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung (zumindest im Nachweis in den Dokumentationen).
Rund 5,7 % der ambulanten Einrichtungen weisen solche Pflegefehler auf (2003: 8,8 %), bei rund 30 % gab es mögliche Defizite in der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung.[30]
Fehlinterpretationen durch Angehörige
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Hier fehlen definitiv die Nachweise. Klingt momentan nicht nach WP:POV.
Ein Problem, mit dem Pflegende zunehmend zu kämpfen haben, sind die Fehlinterpretationen durch Angehörige oder Dritte. Der Fehler liegt hier in alten Moral- und Wertevorstellungen, die auf Pflegepersonen noch teilweise angewandt werden, begründet. Besonders ältere Generationen sehen die Pflegeperson als eine dem Arzt unterstellte Dienende, die dem Patienten helfen soll.
Es kommt dadurch häufig zu Konflikten mit Angehörigen, deren Bild von Alten und Krankenpflege von dem veralteten Defizitmodell geprägt ist. Während für die pflegende Person der Erhalt oder das Erreichen der Selbstständigkeit im Vordergrund steht, meinen Angehörige oft, einen Pflegefehler zu erkennen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Pflegepersonen entweder überfordert sind, oder sich nicht ausreichend um die Pflegebedürftigen kümmern.
Siehe auch
Portal: Pflege â ÃÂbersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Pflege
Krankenpflegegesetz in Deutschland und ÃÂsterreich
Leistungserfassung von Pflegeleistungen (LEP)
Pflegediagnose
Pflegepersonal-Regelung (PPR)
Literatur
Manfred Engl: Beschäftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in: Beschäftigungsmöglichkeiten und Alternativen. Aumann, 2011, ISBN 978-3-942230-01-8, S. A7ff
Friedhelm Henke, Grit Dietze: Pflegiothek: Fachwörter in der Pflege für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Cornelsen, Berlin 2007, ISBN 978-3-06-455161-9
Michael Coors, Tatjana Grützmann, Tim Peters (Hrsg.): Interkulturalität und Ethik. Der Umgang mit Fremdheit in Medizin und Pflege. (= Edition Ethik. Band 13). Edition Ruprecht, Göttingen 2014, ISBN 978-3-8469-0162-5
Carl Emil Gedicke: Handbuch der Krankenwartung. Zum Gebrauch für die Krankenwart-Schule der K. Berliner Charité-Heilanstalt, sowie zum Selbstunterricht. Berlin 1854. (Nachdruck: 1979 Antiqua, Lindau i. B. C. E. Gedicke, ISBN 3-88210-042-7 bzw. textkritische Ausgabe bei Mabuse, Frankfurt, ISBN 3-933050-73-1)
Josef N. Neumann: Krankenpflege. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/ New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 790âÂÂ796.
Adriano Pierobon: Resilienzfördernde Personalführung in Pflegeunternehmen.Grin-Verlag, München 2015, ISBN 978-3-668-06363-1
Lucien Portenier, Alexander Bischoff, René Schwendimann, Anne-Rose Bath, Rebecca Spirig, Pierre Théraulaz: Pflege. In: Willy Oggier (Hrsg.): Gesundheitswesen Schweiz 2015âÂÂ2017. 5. Auflage. Hogrefe, Bern 2015, ISBN 978-3-456-85441-0, S. 295âÂÂ309
Elisabeth Rüedi: Die Pflege und das Pflegemanagement in ständigem Wandel. Geschichte der Krankenpflege im Inselspital 1954âÂÂ2004 in Bern. Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP, Zürich 2008, ISBN 978-3-85707-093-8
Eduard Seidler: Lebensplan und Gesundheitsführung. Franz Anton Mai und die medizinische Aufklärung in Mannheim. Boehringer, Mannheim 1975
Little Open Library of Nursing (LOLON): Suche über englischsprachige Open Access-Zeitschriften
Weblinks
admin.ch: Europäisches ÃÂbereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die Ausbildung und den Unterricht von Krankenschwestern
Text des Krankenpflegegesetzes (Deutschland)
bundesgesundheitsministerium.de: Pflegeleistungs-Helfer (Digitaler Ratgeber für Pflegeleistungen)
ris.bka.gv.at: ÃÂsterreichisches GuKG (ÃÂsterreichisches Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz)
pflegewiki.de: Pflegewissen
Verbände
dbfk.de: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
deutscher-pflegerat.de
icn.ch: International Council of Nurses (âÂÂInternationaler Rat der KrankenschwesternâÂÂ, englisch, französisch, spanisch)
oegkv.at: ÃÂsterreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
Wiktionary
Wiktionary: Krankenpflege â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Einzelnachweise
â Josef N. Neumann: Krankenpflege. 2005, S. 791.
â ÃÂbersetzung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) (PDF; 42 kB)
â Definition im Original (englisch) www.icn.ch
â Josef N. Neumann (2005), S. 790 f.
â Sechster Altenbericht an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin, Juni 2010, S. 190.
â Eckart Roloff, Karin Henke-Wendt: Der weite Weg zur professionellen Pflege. (Das Pflegemuseum in Düsseldorf-Kaiserswerth) In: Besuchen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Eine Tour durch Deutschlands Museen für Medizin und Pharmazie. Band 1: Norddeutschland. S. Hirzel Verlag, Stuttgart 2015, S. 129âÂÂ131.
â Beate Rennen-Allhoff: Handbuch Pflegewissenschaft. Juventa, 2000, ISBN 3-7799-0808-5, S. 31âÂÂ33.
â Pressemeldungd es Statistischen Bundesamts 2012 (PDF)
â Gesetzesnorm
â Silke Bigalke: Pflegepersonal in Nordeuropa. Skandinavische Pfleger sind Akademiker. In: stuttgarter-zeitung.de. 24. Januar 2014, abgerufen am 28. Januar 2018.
â Reiner Gatermann: Schweden: Wo aus Krankenschwestern Professorinnen werden. In: Deutsches ÃÂrzteblatt 101(45), S. A-3006 / B-2541 / C-2425. 2004, abgerufen am 28. Januar 2018.
â Burkhard StraÃÂmann: Pflegekräfte: Schluss mit Schwester!. In: Die Zeit, Nr. 12/2014
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â Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF, Hrsg.): Die Arbeitssituation im Pflegebereich im Kanton Bern. Untersuchung im Rahmen des Projekts âÂÂVerbesserung der Arbeitssituation im Pflegebereich (VAP)âÂÂ. In: Kilian Künzi, Marianne Schär Moser (Bearb.): Synthesebericht. Selbstverlag, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) und Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o), beide Bern. 2002.
â Andreas Zimber, Siegfried Weyerer: Arbeitsbelastung in der Altenpflege. Verlag für angewandte Psychologie, Göttingen 1999, ISBN 3-8017-1210-9.
â Wiener Krankenanstaltenverbund; OWS â Vorwurf konnte nicht bestätigt werden
â Adriano Pierobon: Resilienzfördernde Personalführung in Pflegeunternehmen. Eine Handlungsanleitung. 2015, ISBN 978-3-668-06363-1, urn:nbn:de:101:1-20151027549.
â André Anwar: Tausende Krankenschwestern drohten im Oktober mit Massenkündigung. In: Spiegel online. 29. Oktober 2007.
â Regierung erlässt Notgesetz nach Massenkündigungen. In: NZZ. 14. November 2007.
â Die Kündigung von 12.800 Krankenschwestern konnte abgewendet werden. Deren Gewerkschaft hat am Montag ein Schlichtungsangebot angenommen. auf: NZZ online. 20. November 2007.
â ReaderâÂÂs Digest European Trusted Brands. 2003.
â ifd-allensbach.de (pdf) (PDF) abgerufen am 27. Mai 2017
â Quelle: presse@readersdigest.de
â 2. Bericht des MDS nach ç 118 Abs. 4 SGB XI: Qualität in der ambulanten und stationären Pflege. Seite 66f (PDF; 5,4 MB) abgerufen am 26. Mai 2017
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4032813-2 (OGND, AKS)
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Kategorie: Pflege (Fachrichtung)Versteckte Kategorien: Wikipedia:DEATlastigWikipedia:Belege fehlen
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