Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder weniger)
Zwischen (Unternehmen 1)
Rigbert Hellmann Omnibusbetriebe Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Essen
Vertreten durch die Geschäftsführung Rigbert Hellmann
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Luka Scholz Elektriker Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Dortmund
Vertreten durch die Geschäftsführung Luka Scholz
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.
Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 15415687 vom 16.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschlieÃlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 830751 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder weniger.
§2 Gültigkeitszeitraum
Der Vertrag tritt am 16.04.2021 in Kraft und endet am 16.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die auÃerordentliche Kündigung möglich.
§3 Liefertermin
Lieferzeitraum ist vom 16.5.2021 bis zum 16.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 830751 St Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder weniger zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 26 eines Monats an den Käufer zu liefern.
Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.
§4 Vertragsstrafen
Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 2 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf  9971 je Teil-Lieferung begrenzt.
§5 Kaufpreis
Der Preis beträgt 39045297,19 Euro für 830751 St. Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder weniger. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 13 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.
Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 5 Prozent berechtigt.
§7 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands Âfrei Haus an den in der Bestellung angegebenen Ort.
§8 Gewährleistung
Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Garne aus synthetischen Spinnfasern (ohne Nähgarne) mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85 GHT oder weniger ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.
§10 Erfüllungsort
Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Essen. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 51720023 unter § 12 genannten Erfüllungsort.
§11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 7087243 unter § 12 genannten Gerichtsstand.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
§13 Textformklausel
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ãnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
§14 Anlagen
Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 1084273 vom 16.04.2021 beigefügt.
Essen, 16.04.2021 Rostock, 16.04.2021
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Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer