Der Anteilsverkauf einer Kapitalgesellschaft sollte immer notariell erfolgen. Die in diesem Zusammenhang in Verbindung stehende Bestellung und Abbrufung der Geschäftsführung lässt ohnehin keinen anderen Weg zu. Dem voran gestellt bedarf es an einer guten Vorbereitung, an der sich der spätere Erfolg messen lässt. Die Beteiligten müssen darüber in Kenntnis sein, dass nur ein bonitätsschonender Übertrag den Kaufpreis und damit auch den Marktwert der zu übertragenen Gesellschaft rechtfertigt. Dies gilt es mit einem Vertragsentwurf zu unterstreichen und schlussendlich auch zu untermauern. An Hand einer solchen Vorlage wird allen Beteiligten der schrittweise Übertrag ersichtlich und auch transparent gemacht, um im späteren Verlauf keine unverhofften Missvertsändnisse aufkommen zu lassen. Dieser Part obliegt dem Vermittler und wird zudem von uns überwacht. Nähere Hinweise zu einem bonitätsschonenden GmbH Übertrag, wie ein solcher Vertragsenwurf auszusehen hat, beantworten wir Ihnen gerne bei Anfrage.
Für den notariellen Akt bieten wir zwei Verfahrensweisen an. In herkömlicher Form finden sich alle Beteiligten zu einem Notartermin ein. Verkäufer und Käufer sitzen sich gegenüber. Eine andere und immer mehr an Beliebtheit gewinnende Form ist die Fernbeurkundung, bei der zunächst ein notarielles Kauf- oder Verkaufsangebot abgegeben wird, dass im späteren Verlauf die Vertragsannahme der Gegenseite erfährt. Der hieraus zu schliessende Vorteil liegt auf der Hand. Ungeachtet der zeitlichen Freiräume, bei dem beide Partein unabhängig voneinander aufgestellt sind, ist dabei auch die Notar und damit die Ortswahl freigstellt. Weitere gravierende Vorteile lassen sich daraus ableiten und führen wir Ihnen gerne auf Anfrage bei.