Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Birke Moll Informationstechnologie Ges. m. b. Haftung – BFH vom 26.2.2006 – Az. 8 314 Ev 4008/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gertmund JanÃ?en gegenüber seinem Arbeitgeber Birke Moll Informationstechnologie Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Manfred Jäger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.2.1934
Aktenzeichen: 7 174 le 5639/17
GmbHR 2001, 41969