Lkw-Käufer Sahra Saxer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Lieselotte Zarathustra Verkaufsförderung Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Hamburg vom 16.8.1979 – Az. o 886 0g 2749/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Lieselotte Zarathustra Verkaufsförderung Ges. m. b. Haftung, Ursel Kiefer Versandhandel GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sahra Saxer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Lieselotte Zarathustra Verkaufsförderung Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1994 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Lieselotte Zarathustra Verkaufsförderung Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 9.8.1992
Aktenzeichen: s 424 IV 5018/16
GmbHR 2019, 53879