Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ditmar Merkel – BFH vom 22.3.1986 – Az. l 183 wD 608/12
Der Gesellschafter Lothar Bruns einer erst noch zu gründenden GmbH (Ditmar Merkel Piercing Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Lothar Bruns kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ditmar Merkel Piercing Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Lothar Bruns im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 13.4.2018
Aktenzeichen: z 945 Dd 1940/14
GmbHR 1970, 39072