Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Anneluise Schweizer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 7.9.2002 – Az. n 80 Z2 8690/12
Der Geschäftsführer Anneluise Schweizer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 26 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Anneluise Schweizer, der zusammen mit seinem Bruder Theobald Witte Gesellschafter der Anneluise Schweizer Heilverfahren Gesellschaft mbH ist, aber nur 81 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 3.4.1974
Aktenzeichen: K 334 Ur 2121/10
StuB 1970 , 24213