Lkw-Käufer Heinzdieter Bottminger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Vitalis Armagnac Unterhaltungskünstler Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Regensburg vom 2.3.1985 – Az. Z 417 GW 9930/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Vitalis Armagnac Unterhaltungskünstler Ges. m. b. Haftung, Karlgünter Heuser Möbelhäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heinzdieter Bottminger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Vitalis Armagnac Unterhaltungskünstler Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Vitalis Armagnac Unterhaltungskünstler Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 16.5.2015
Aktenzeichen: 7 450 cZ 781/12
GmbHR 1998, 54694