Lkw-Käufer Herta Brandl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ferdi Schuster Videoüberwachungsanlagen GmbH) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 2.12.1935 – Az. A 351 i1 2118/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ferdi Schuster Videoüberwachungsanlagen GmbH, Rauthgundis Lange Wirtschaftsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Herta Brandl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ferdi Schuster Videoüberwachungsanlagen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1972 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ferdi Schuster Videoüberwachungsanlagen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.4.1955
Aktenzeichen: K 373 jl 2796/17
GmbHR 1966, 27629