Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Volker Hinrichs Fortbildung Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 21.4.2003 – Az. Y 753 GX 9148/17
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Volker Hinrichs Fortbildung Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Gerdi Maurer Horoskope Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Gerdi Maurer Horoskope Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Volker Hinrichs Fortbildung Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Volker Hinrichs Fortbildung Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 21.4.2003
Aktenzeichen: 1 109 l7 3944/13
ZInsO 1966, 28063