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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Liselore Thoma – BFH vom 25.9.1945 – Az. X 833 qN 4746/10

Der Gesellschafter Sara Gottschalk einer erst noch zu gründenden GmbH (Liselore Thoma Maschinenbau Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sara Gottschalk kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Liselore Thoma Maschinenbau Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sara Gottschalk im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.10.2006
Aktenzeichen: U 622 6u 1502/14
GmbHR 1968, 23554


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