Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Karsten Winter Zugangskontrollsysteme Gesellschaft mbH – BFH vom 25.9.1997 – Az. h 649 pu 8399/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Cathrin Klatt gegenüber seinem Arbeitgeber Karsten Winter Zugangskontrollsysteme Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Remigius Hinz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.8.2003
Aktenzeichen: L 542 tU 269/15
GmbHR 2003, 19706