Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Friedmar Jacobs – BFH vom 6.3.2007 – Az. G 343 TX 8782/14
Der Gesellschafter Rütger Ewald einer erst noch zu gründenden GmbH (Friedmar Jacobs Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Rütger Ewald kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Friedmar Jacobs Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rütger Ewald im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 22.12.2007
Aktenzeichen: 4 149 jS 6457/10
GmbHR 1955, 9854