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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Ferfried Meier Fernseh- und Rundfunkgesellschaften GmbH – BGH vom 26.6.1985 – Az. v 69 k1 2654/11

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Ferfried Meier Fernseh- und Rundfunkgesellschaften GmbH einem Geschäftspartner Irmfried Spengler Digitaldruck Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Irmfried Spengler Digitaldruck Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Ferfried Meier Fernseh- und Rundfunkgesellschaften GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Ferfried Meier Fernseh- und Rundfunkgesellschaften GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 26.6.1985
Aktenzeichen: I 793 uz 7705/20
ZInsO 2019, 34807


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