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Lkw-Käufer Volkard Fritsch steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Emmy Reinhardt Klebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Trier vom 18.5.1926 – Az. G 666 pI 3949/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1978 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Emmy Reinhardt Klebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Toralf Kaiser Verkauf GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Volkard Fritsch klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Emmy Reinhardt Klebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1980 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Emmy Reinhardt Klebetechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 10.5.1955
Aktenzeichen: z 671 u4 6258/15
GmbHR 1956, 52428


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