Wer ein Unternehmen gründen will, hat die Wahl zwischen einer Reihe von Gesellschaftsformen. Die beiden beliebtesten sind die Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG). Entgegen der weitverbreiteten Meinung handelt es sich bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um eine vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der folgende Beitrag zeigt die Vorteile, die eine GmbH gegenüber einer UG hat.

Hohes Ansehen

Der wesentlichste Vorteil einer GmbH gegenüber einer UG ist das hohe Ansehen. Die Gesellschaftsform einer GmbH genießt sowohl in Deutschland als auch im Ausland einen exzellenten Ruf. Für die meisten Unternehmer ist die GmbH deshalb die Rechtsform der Wahl – und das trotz der höheren Gründungskosten und des höheren Gründungsaufwandes.

Verglichen mit dem guten Renommee einer GmbH genießt die UG ein eher schlechtes Ansehen. Dies liegt in erster Linie am geringen Mindeststammkapital einer Unternehmergesellschaft. Aufgrund der geringen Kapitalausstattung der meisten Unternehmergesellschaften begegnen Vertragspartner einer UG nicht selten mit Misstrauen. In der Praxis führt dies oftmals dazu, dass eine UG Sicherheiten vorweisen oder Vorleistungen erbringen muss, bevor es zu einer Geschäftsbeziehung kommt. Diese Probleme kennt eine GmbH aufgrund ihrer guten Kapitalausstattung in der Regel nicht.

Flexibilität bei der Gründung

Viele Unternehmensgründer glauben zu Unrecht, dass für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Gründungskapital in Höhe von 25.000 Euro zwingend vorgeschrieben ist. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr genießen GmbH-Gründer eine relativ hohe Flexibilität in Bezug auf die Erbringung des Gründungskapitals.

Zum einen muss zur Anmeldung der GmbH beim Handelsregister lediglich die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, eingebracht werden. Der Restbetrag wird erst fällig, sobald er von der GmbH angefordert wird. Dies ist spätestens bei einer Insolvenz der Fall.

Zum anderen ist bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Gegensatz zu einer Unternehmergesellschaft auch eine sogenannte Sachgründung möglich. Das bedeutet, dass Gründer, die über zu geringe liquide Mittel verfügen, das notwendige Stammkapital auch über eine Sacheinlage, wie zum Beispiel ein Grundstück oder ein Fahrzeug, erbringen können. Voraussetzung für eine Sachgründung ist ein Sachverständigengutachten, das den Wert der Sacheinlage(n) beziffert.

Maximale Gewinnausschüttung

Ein weiterer Vorteil, den eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegenüber einer Unternehmergesellschaft besitzt, ist die Möglichkeit einer kompletten Gewinnausschüttung. Während eine UG einem Zwang zur Rücklagenbildung unterliegt, kann eine GmbH jedes Jahr den vollen Jahresgewinn an ihre Gesellschafter ausschütten. Bei der UG müssen hingegen jedes Jahr 25 Prozent des Jahresgewinns zurückgelegt werden bis das Mindeststammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist.

Einmaliger Aufwand

Die Gründungskosten einschließlich Stammkapital und Notargebühren sind bei einer GmbH zwar um einiges höher als bei einer UG. Da es sich bei der Gründung eines Unternehmens jedoch um einen einmaligen Vorgang handelt, profitiert ein GmbH-Unternehmer nach der Gründung dauerhaft von den Vorteilen dieser Gesellschaftsform. Die spätere Umwandlung einer UG in eine GmbH ist hingegen mit deutlich höheren Kosten verbunden. Wer von Anfang an Sicherheit für die Zukunft haben möchte, sollte deshalb nicht den erhöhten Gründungsaufwand einer GmbH scheuen.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zwar mit höheren Kosten verbunden als die Gründung einer Unternehmergesellschaft. Dafür bringt die Gesellschaftsform der GmbH verglichen mit der UG viele Vorteile mit sich. Wer eine GmbH kaufen bzw. verkaufen will, kann das heutzutage problemlos im Internet machen. Es gibt seriöse Plattformen, über die der Kauf bzw. Verkauf einer GmbH abgewickelt werden kann.