Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Stefan Schwyzer – BFH vom 23.2.2014 – Az. i 98 tT 1986/20
Der Gesellschafter Edelburg Werner einer erst noch zu gründenden GmbH (Stefan Schwyzer Arbeitsschutz Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Edelburg Werner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Stefan Schwyzer Arbeitsschutz Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Edelburg Werner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 9.10.1946
Aktenzeichen: y 756 Ab 2492/17
GmbHR 1967, 55853