Sie sind ein erfahrener Profi im Business und denken über die Erweiterung oder Erneuerung Ihres Fuhrparks nach? Oder über einen Dienstwagen als Geste der Wertschätzung und Motivation eines verdienten Mitarbeiters? Möglicherweise gründen Sie gerade auch ein neues Unternehmen: Die Geschäftsräume sind angemietet, die Büroeinrichtung steht – es fehlt noch ein ansehnliches Auto, mit dem Sie bei Kunden und Geschäftspartnern einen professionellen Eindruck hinterlassen.

Wenn es um die Anschaffung neuer Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung geht, stehen Konzerne, Mittelständler und Einzelunternehmer gleichermaßen vor den Fragen: Kaufen oder leasen? Welche Kosten entstehen? Und in welcher Höhe können diese steuerlich abgesetzt werden? Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für das Leasing – aus guten Gründen. Es birgt vor allem unter betriebswirtschaftlichen Aspekten mehrere Vorteile.

Für wen kommt das Gewerbeleasing infrage?

Unabhängig von der jeweiligen Branche, Betriebsgröße und Rechtsform des Unternehmens sind Firmenfahrzeuge wichtiger Bestandteil der Geschäftsausstattung mit hohem praktischen Nutzen: Als Dienstwagen für Vertreter und Techniker im Außendienst sichern sie Mobilität. Als Nutzfahrzeug fungieren sie als Transportmittel für Waren, Arbeitsmittel oder Werkzeuge. Für den Einsatz beim Kunden vor Ort, für Meetings mit Geschäftspartnern oder für die Kundenakquise dienen repräsentative Limousinen nicht selten auch als Prestigeobjekt.

Für die Anschaffung von Firmenwagen hat sich das Leasing als Alternative zum Kauf und zur klassischen Kreditfinanzierung sowie als wirtschaftliche Variante der Fahrzeugnutzung längst etabliert. Insbesondere für Unternehmen, die den Kreditrahmen der Bank nicht zusätzlich belasten wollen oder ohnehin über nur begrenzte Kreditsicherheiten verfügen, ist es das geeignete Finanzierungsmodell. Das Gewerbeleasing bietet mehr Flexibilität bei zugleich geschmälerten Risiken. Davon profitieren gleichermaßen:

  • Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG)
  • Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG)
  • Selbstständige wie Gewerbetreibende und Freiberufler

Wessen selbstständige Tätigkeit unter Gewinnerzielungsabsicht, auf eigene Rechnung sowie auf eigene Verantwortung erfolgt, der erfüllt die wichtigsten für Gewerbekunden geltenden Voraussetzungen. Demnach können Konzerne und Großunternehmen, mittelständische und kleine Betriebe ebenso wie Einzelunternehmen die Hersteller- bzw. Händlerkonditionen des Gewerbeleasings in Anspruch nehmen.

Hinweis: Für Selbstständige im Klein- oder Nebengewerbe kommt ein Gewerbeleasingvertrag häufig nur bedingt infrage. Ausschlaggebend sind die Anforderungen der jeweiligen Leasinggesellschaft. Unter Umständen stimmt sie dem Leasingvertrag erst nach der Bestätigung des Steuerberaters zu, dass es sich bei der Selbstständigkeit des Kunden um dessen Haupteinnahmequelle handelt.

Welche Voraussetzungen müssen für den Gewerbeleasingvertrag erfüllt sein?

Um als Geschäftskunde für einen Leasingvertrag akzeptiert zu werden, sind diejenigen Unternehmen im Vorteil, die sich bereits länger als sechs Monate am Markt behaupten. Erst nach dieser Zeitspanne sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters wirklich aussagekräftig und die Leasingbank kann dementsprechend die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einschätzen. Dies bereitet Neugründern und Start-ups durchaus Schwierigkeiten.

Sonderfall: Gewerbefahrzeugleasing für Existenz- und Neugründer

Für junge Start-ups und Gründer dreht sich in der Startphase alles um die Gewinnung potenzieller Kunden und Geschäftspartner. Da kann ein repräsentativer Firmenwagen für den professionellen und seriösen Auftritt wertvolle Dienste leisten.

Aufgrund des zu Beginn häufig schmalen Budgets liebäugeln viele Jungunternehmer dann mit dem Leasing eines Autos. Doch der Aufbau der geschäftlichen Existenz geht nicht selten mit finanziellen Risiken einher – das weiß auch die Bank. Die Einnahmen schwanken oder sind generell noch sehr gering. Bilanzen vergangener Jahre und betriebswirtschaftliche Auswertungen können noch nicht vorgelegt werden. Und auch ein ordentlicher Businessplan sowie ein positiver Schufa-Bescheid reichen nicht aus, um den wirtschaftlichen Hintergrund des Leasingnehmers zu beleuchten. Aus Sicht des Leasinggebers ist damit die Gefahr eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls relativ hoch. Deshalb erwartet er Sicherheiten und knüpft das Fahrzeugleasing an bestimmte Auflagen.

Die Möglichkeiten nach einer Ablehnung

Wurde Ihr Leasingantrag abgelehnt, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um letztlich doch von den Vorteilen des Gewerbeleasings zu profitieren: Bieten Sie der Leasingbank beispielsweise eine Sicherheit an, indem Sie einen Bürgen in den Leasingvertrag aufnehmen lassen. Das kann ein Familienmitglied oder ein Freund sein – entscheidend sind sein Einverständnis und eine ausreichende Bonität. Alternativ fungiert die Hausbank, die Ihr Geschäftskonto verwaltet, als Bürge. Den Gewerbeleasingvertrag durch eine Bankbürgschaft absichern zu lassen, kostet jedoch üblicherweise Gebühren.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung besteht in einer Sonder- bzw. Anzahlung von etwa 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes zu Beginn des Leasings. Damit tilgen Sie zudem bereits einen Teil der gesamten Leasingkosten und senken die Höhe der monatlichen Leasingraten.

Zudem stimmt die Bank dem Leasingvertrag voraussichtlich zu, wenn Sie beim Leasinggeber eine Kaution hinterlegen. Sie dient als Sicherheit für mögliche Zahlungsausfälle und beträgt ebenfalls circa 20 bis 30 Prozent des Fahrzeugwertes. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die Kaution zurück. Doch im Moment der Zahlung bindet sie Kapital, das in der Gründungsphase Ihres Unternehmens anderweitig eventuell dringender benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen für das Gewerbeleasing

Zu Ihrem Leasingantrag verlangt der Leasinggeber – unter anderem zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit – bestimmte Nachweise. Um welche Dokumente es sich dabei im Einzelfall handelt, hängt vom betreffenden Hersteller bzw. Händler sowie von Ihrer Unternehmensform ab. In der Regel sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Beidseitige Kopie des Personalausweises eines geschäftsführenden Gesellschafters/ Geschäftsführers
  • Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs bzw. der Gewerbeanmeldung, für Einzelunternehmer und Freiberufler: Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der selbstständigen Tätigkeit sowie Bescheid über Eintragung in Kammer oder Berufsregister
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aus dem vorangegangenen und dem aktuellen Jahr
  • Selbstauskunft – ausgefüllt und unterschrieben
  • Sofern vorhanden: beidseitige Fahrzeugscheinkopie eines Fahrzeugs aus dem aktuellen Fuhrpark

Hinweis: Ist Ihr Unternehmen jünger als zwei Jahre, müssen Sie mit der Forderung einer Sonderzahlung oder Kaution in Höhe von 10 bis 30 Prozent rechnen. Alternativ kann die Leasinggesellschaft auch eine Bankbürgschaft verlangen.

Die Vorteile des gewerblichen Leasings

Beim Leasing eines Fahrzeugs verbleiben das rechtliche Eigentum und damit einhergehende Verpflichtungen beim Leasinggeber. Als Leasingnehmer minimieren Sie damit gewisse Risiken für Ihr Unternehmen, zum Beispiel das der technischen und wirtschaftlichen Entwertung des Leasingobjekts. Darüber hinaus kommen Ihnen weitere Vorteile zugute.

Steuerliche Vorteile

Geschäftskunden können beim Finanzierungskauf eines Fahrzeugs nur bestimmte Abschreibungen (bzgl. Zinsen oder Wertverlust) vornehmen. Leasingraten hingegen sind als Betriebsausgaben in der GuV vom Gewinn abzuziehen und damit steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Sonderzahlungen, Zulassungsgebühren und ähnliche Kosten rund um den Firmenwagen. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit zu 100 Prozent ist, dass Sie das geleaste Fahrzeug ausschließlich, mindestens aber zu 90 Prozent beruflich nutzen. Selbstständige und Freiberufler, die auch privat mit dem Leasingauto fahren, können die Kosten entsprechend anteilig über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abschreiben und die zu zahlende Einkommenssteuer reduzieren.

Darüber hinaus ist es möglich, die anfallende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Das Finanzamt erstattet die Umsatzsteuer oder verrechnet sie mit den Umsätzen. So handelt es sich hierbei um einen durchlaufenden Posten und die Steuerlast gegenüber dem Finanzamt sinkt.

Für den Unternehmer sind damit die in den Leasingangeboten genannten Nettopreise ausschlaggebend!

Verbesserte Liquidität

Ein Faktor, der ebenfalls für das Firmenleasing spricht, ist der Erhalt der Liquidität. Durch das Leasen entfällt für den Unternehmer die große Anschaffungsinvestition; das Eigenkapital bleibt unberührt. Stattdessen reduziert und verteilt sich die finanzielle Belastung in Form von monatlichen Leasingraten über die gesamte Laufzeit. Die Aufnahme eines Kredits ist nicht notwendig, sodass der Kreditrahmen unbeeinflusst bleibt. Und auch Sonder- und Anzahlungen sind meistens nicht obligatorisch, was sich wiederum schonend auf die Liquidität auswirkt.

Planungssicherheit

Im Unterschied zu einer asynchronen Darlehenstilgung bieten Leasingkosten eine stabile, gleichmäßige Kalkulationsgrundlage. Als vertraglich fixierte Monatsraten fallen sie regelmäßig an und sind auch langfristig nicht von Zinsänderungen betroffen. Zudem wird in Gewerbeleasingverträgen zumeist das Kilometerleasing vereinbart. Somit verbleibt das Restwertrisiko beim Leasinggeber und Sie haben keine hohen Ausgleichszahlungen am Ende der Laufzeit zu befürchten.

Aktuelle Fahrzeugmodelle

Bei kurzen Leasinglaufzeiten von 24 bis 36 Monaten schöpfen Sie die Vorteile der Herstellergarantie optimal aus. Sie fahren jederzeit topaktuelle Modelle, die mit zeitgemäßen Designs und neuesten Technik-, Sicherheits- und Umweltstandards punkten. Die Kosten für teure Reparaturen aufgrund von Mangel- und Verschleißerscheinungen halten sich damit in Grenzen.

Übrigens: Sie benötigen ein Fahrzeug für drei Monate oder weniger? Dann sollten Sie einen Blick auf unsere Auto-Abo-Angebote werfen. Ein Auto-Abo bietet nicht nur besonders kurze Laufzeiten, sondern auch ein Rundum-sorglos-Paket, das bereits sämtliche Kosten für Versicherung, Steuer und Co. beinhaltet.

Attraktive Händlerrabatte

Händler bieten Gewerbekunden besonders günstige Konditionen, denn auch sie profitieren von dem Geschäft – zum Beispiel, indem sie bei bevorstehenden Modellwechseln ältere Autos noch auf dem Markt verteilen können. Entscheiden Sie sich für ein junges, gut erhaltenes Gebrauchtfahrzeug, einen Leasingrückläufer, Jahres- oder Vorführwagen, können Sie ebenfalls kräftig sparen.

Flottenleasing zu günstigen Konditionen

Händlerrabatte und Sondertarife sind insbesondere bei der Abnahme größerer Mengen üblich. Bereits ab fünf Fahrzeugen desselben Herstellers oder des gleichen Typs spricht man vom Flotten- bzw. Großkundenleasing. In der Regel gilt: Je größer der geleaste Fuhrpark, desto günstiger die Leasingraten. In Verbindung mit einem Full-Service-Leasing, das Kosten für Inspektionen und bestimmte Reparaturen inkludiert, fällt die Ersparnis noch höher aus.

Unser Tipp: Ebenso wie die Leasingraten können auch die Konditionen für das Absichern von Fahrzeugflotten günstiger sein. Sprechen Sie Ihre KFZ-Versicherung auf spezielle Rahmenabkommen an!

Keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad

Ein zusätzlicher Vorteil des Gewerbeleasings ist seine Bilanzneutralität. Es nimmt keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad – also das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital – und muss nicht in der Bilanz aufgeführt werden. Der Leasinggeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer und damit zuständig für Aktivierung und Abschreibung des Fahrzeugs. Da der Leasingnehmer es lediglich „mietet“, reicht die Berücksichtigung der Zahlungsverpflichtung in der GuV aus. Dies bedeutet den Erhalt der Eigenkapitalquote und des Kreditrahmens bei der Bank.

Achtung! Am 01. Januar 2019 tritt mit dem IFRS 16 ein neuer Bilanzierungsstandard in Kraft:

IFRS 16 – International Financial Reporting Standard 16: Hierbei handelt es sich um eine Rechnungslegungsvorschrift, die bisherige Regelungen bezüglich der Leasingverhältnisse ablöst und spürbare Änderungen vorsieht: So konnte der Leasingnehmer sich bislang zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing entscheiden. Beim Finanzierungsleasing – vergleichbar mit fremdfinanziertem Kauf – waren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus dem Nutzungsrecht vom Leasingnehmer zu bilanzieren (on-balance). Beim Operating-Leasing, das eher einem Mietvertrag glich, verblieben die mit dem Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken beim Leasinggeber und mussten nicht in der Bilanz des Leasingnehmers abgebildet werden (off-balance). Diese Unterscheidung trifft der IFRS 16 nun nicht mehr. Off-Balance-Bilanzierungen sind stark eingeschränkt nur noch für sehr kurzfristige und geringwertige Leasinggeschäfte möglich. Unternehmen bleibt in den meisten Fällen künftig nur die on-balance-Bilanzierung – mit der Folge, dass der Verschuldungsgrad steigt und die Eigenkapitalquote sinkt.

Gewerbeleasing – rentables Finanzierungsmodell für Firmenfahrzeuge

Ebenso wie der Kauf eines Autos sollte das Fahrzeugleasing gut überlegt sein: So sind beispielsweise der Ausstieg aus einem Leasingvertrag oder Änderungen der Ratenhöhe nicht ohne Weiteres möglich. Der Vertrag muss bis zum Ende seiner Laufzeit kontinuierlich bedient werden. Das setzt ausreichend hohe Einnahmen oder ein Polster, das finanzielle Schwankungen übersteht, voraus.

Insgesamt aber erweist sich das Geschäftsleasing für viele Firmen, Selbstständige und Jungunternehmer als rentable Finanzierungsvariante: Entsprechende Kosten können umgehend und in voller Höhe steuerlich verrechnet werden; die Steuerlast bleibt gering, die Liquidität geschont. Hohe Investitionen für die Anschaffung eines Firmenwagens oder einer Fahrzeugflotte sind nicht erforderlich. Kurze Leasinglaufzeiten im Rahmen der Herstellergarantie ersparen Ihnen einige kostspielige Reparaturen. Und Sie sind jederzeit mit hochwertigen, technisch und optisch topaktuellen Fahrzeugmodellen unterwegs – aus repräsentativen Gründen ein nicht zu unterschätzender Faktor!