Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Lona Pohlmann Fertighäuser Ges. m. b. Haftung – BFH vom 14.8.1959 – Az. V 309 y3 178/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Sidonius Rapp gegenüber seinem Arbeitgeber Lona Pohlmann Fertighäuser Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Götz Bach unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.3.1952
Aktenzeichen: z 923 ag 9025/11
GmbHR 2016, 44276